Unterstützende Massnahmen

Bericht "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung" / eBook

Cover des Berichts "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung"

Im Kaufpreis des dreisprachigen Berichts ist eine Einzellizenz für die Benutzung der eBook-Version inbegriffen. Es handelt sich dabei um ein barrierefreies PDF, das für alle mobilen Ausgabegeräte geeignet und auch für Menschen mit Sehbehinderung gut zugänglich ist.
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Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

In der Berufsbildung sind damit Anpassungen des Ausbildungsprozesses und der Qualifikationsverfahren gemeint, wobei die kognitiven und fachlichen Anforderungen den in den Bildungsverordnungen formulierten Berufsanforderungen, also denjenigen der nicht-behinderten Lernenden, entsprechen müssen.

Doch was heisst dies konkret? Was muss bei der Erarbeitung/Überprüfung von Anträgen zum Nachteilsausgleich beachtet werden? Mit diesem Thema befasste sich das Projekt BBT 09-847 des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unter der Leitung von Fritz Steiner. Am Projekt waren unter anderem verschiedene Behinderten-Verbände und -Dachorganisationen beteiligt, ausserdem diverse Institutionen des Bundes und der Kantone, welche sich mit Berufsbildung, Behinderungen und/oder Gleichstellung befassen.

Wichtige Arbeitsgrundlage für Fachpersonen und Fachstellen

Die Publikation "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung" ist ein Projektbericht. Er fasst die gesammelten Informationen zuhanden der verschiedenen Zielgruppen zusammen und soll den vielen Fachpersonen/Fachstellen, die sich mit der konkreten Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen beschäftigen, als Arbeitsgrundlage dienen. Es ist nun Aufgabe der zuständigen Personen, Institutionen und Behörden, mit entsprechenden Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen Verbindlichkeit herzustellen.

Der Bericht richtet sich vor allem an die folgenden Zielgruppen:

  • Menschen mit Behinderungen, Fachstellen der Behinderten-Organisationen
  • Lehrpersonen an den Schulen der Sekundarstufe 1, an heil-/sonderpädago-gischen Schulen, Berufsberater/innen, Berufsberater/innen der IV
  • Lehrbetriebe: Berufsbildner/innen, Personalabteilung, Führungskräfte
  • Lehrpersonen an Berufsfachschulen, Berufsmaturitätsschulen und
    Kursleitende in überbetrieblichen Kursen
  • Prüfungsverantwortliche und Prüfungsexperten/-expertinnen
  • zuständige Personen bei kantonalen/eidgenössischen Ämtern und Stellen, die mit Berufsbildung, mit Behinderungen und/oder mit Gleichstellung zu tun haben
  • Organisationen der Arbeitswelt, Arbeitgeberverbände usw.

Aufbau des Berichts

Der Teil A enthält allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich in der Berufsbildung: Nebst der Definition von verschiedenen wichtigen Begriffen wird das Bewilligungsverfahren skizziert, und es werden Hinweise für die Übernahme von behinderungsbedingten Mehrkosten für Nachteilsausgleichsmassnahmen gegeben. Es folgt ein Überblick über die Gesetzesartikel, auf denen der Nachteilsausgleich für Lernende mit Behinderung basiert.

Im Teil B geht es dann um spezifische Informationen und Vorschläge für entsprechende Nachteilsausgleichsmassnahmen, und zwar zu folgenden Behinderungen/Störungen:

B 1    Sehbehinderung und Blindheit
B 2    Hörbehinderung
B 3    Hörsehbehinderung und Taubblindheit
B 4    Dyslexie (Legasthenie) und Dyskalkulie
B 5    Dyspraxie
B 6    Querschnittlähmung
B 7    Psychische Behinderung
B 8    Autismus-Spektrums-Störung
B 9    Geistige Behinderung / kognitive Beeinträchtigung
B 10  Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung ADHS

In jedem dieser Kapitel werden zuerst die behinderungstypischen Beeinträchtigungen umschrieben, dann folgen Vorschläge für geeignete Massnahmen des Nachteilsausgleichs und praktische Beispiele. Ergänzt werden die Kapitel jeweils mit der Angabe einer Kompetenzstelle, welche spezifische Beratungen zum Nachteilsausgleich für Menschen mit der betreffenden Behinderung anbietet oder vermittelt.

Der Anhang enthält die massgebenden Gesetzesartikel im Wortlaut.